AGB
Allgemeine Geschäftsbdingungen
1. ALLGEMEINES
MUC-Shuttle, Am Hopfenhang 17, 84072 Au in der Hallertau (im Folgenden „MUC-Shuttle“), bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Fahrdienstleistungen über eine eigene Online-Plattform zu buchen. Dabei beschränkt sich die Leistung von MUC-Shuttle ausschließlich auf die Vermittlung eines Beförderungsanspruchs bei einem unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“) im Rahmen einer Geschäftsbesorgung für den Nutzer – MUC-Shuttle selbst erbringt keine Fahrdienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen dem Nutzer und MUC-Shuttle über die Geschäftsbesorgung. Zudem enthalten sie Regelungen zu den Fahrdienstleistungen, für die MUC-Shuttle dem Nutzer einen direkten Anspruch gegenüber einem FDL vermittelt.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.
2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 VERTRAGSVERHÄLTNISSE
MUC-Shuttle führt selbst keine Fahrdienstleistungen durch und beauftragt hierfür auch keine Dritten. Stattdessen vermittelt MUC-Shuttle dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegenüber einem unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“).
Zu diesem Zweck schließt MUC-Shuttle in eigenem Namen die erforderlichen Vereinbarungen mit dem FDL ab, wodurch der Nutzer einen unmittelbaren Anspruch auf die Fahrdienstleistung erhält („Beförderungsvertrag zugunsten des Nutzers“). Dadurch ist der Nutzer berechtigt, die Beförderung sowie weitere damit verbundene Ansprüche direkt beim FDL geltend zu machen.
Zwischen MUC-Shuttle und dem Nutzer besteht ausschließlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag – keine Beförderungsvereinbarung. Der Vergütungsanspruch von MUC-Shuttle umfasst sowohl die Gebühr für die Geschäftsbesorgung als auch die im Voraus entrichtete Beförderungsvergütung an den FDL.
2.2 VERTRAGSABSCHLUSS
Der Nutzer gibt durch die Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars oder telefonisch an MUC-Shuttle ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags ab. Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermittlung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.
Nach Eingang der Buchungsanfrage sendet MUC-Shuttle dem Nutzer eine E-Mail mit einer Empfangsbestätigung, die die Details der angeforderten Fahrdienstleistung enthält. Diese Bestätigung dient lediglich als Hinweis auf den Eingang des Fahrtwunsches und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch MUC-Shuttle in Form einer gesonderten „Buchungsbestätigung“ per E-Mail zustande. Erst dann erwirbt der Nutzer einen direkten Anspruch gegenüber dem Fahrdienstleister (FDL) auf die gewünschte Fahrdienstleistung und kann weitere Ansprüche unmittelbar gegenüber dem FDL geltend machen.
3. AUSGEWÄHLTE INHALTE DES BEFÖRDERUNGSVERTRAGES ZUGUNSTEN DES NUTZERS
Der Nutzer kann die in Ziffer 3 beschriebenen Details eines Fahrtwunsches nur dann gegenüber dem FDL geltend machen, wenn diese ausdrücklich im Geschäftsbesorgungsvertrag mit MUC-Shuttle vereinbart wurden.
Die folgenden Bedingungen gelten für den von MUC-Shuttle vermittelten Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL:
3.1 FAHRTARTEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Nutzer kann je nach Verfügbarkeit zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen.
Sollte die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines Wunsches des Nutzers oder Fahrgastes vom ursprünglich gebuchten Fahrtwunsch abweichen und dadurch ein zusätzlicher Aufwand entstehen, wird der FDL diesen nach Möglichkeit berücksichtigen. Ein solcher Mehraufwand kann zu zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung führen (siehe hierzu Ziffer 4).
Änderungen der Fahrtmodalitäten sind – vorbehaltlich der Verfügbarkeit des FDL – auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer oder Fahrgast gemäß Ziffer 4.1 möglich, wobei die dort festgelegten Vergütungsregelungen gelten.
Für Transferfahrten gilt der zuvor vereinbarte Festpreis.
Bei einer Stundenbuchung beginnt die Fahrt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt und endet in der Regel innerhalb des Stadtgebiets des Abholortes. Wird die im Tarif enthaltene Kilometeranzahl oder die Buchungsdauer überschritten, entstehen hierfür zusätzliche Kosten.
3.2 ABHOLZEIT
Die festgelegte Abholzeit ist die in der Buchungsbestätigung von MUC-Shuttle angegebene Zeit.
Hat der Nutzer bei einer Abholung vom Flughafen oder einem Fernverkehrsbahnhof bei der Buchung die korrekte Flug- oder Zugnummer angegeben, sodass die Ankunftszeit des Fluges oder Zugs verfolgt werden kann, wird die vereinbarte Abholzeit bei Abweichungen der Ankunftszeit entsprechend angepasst.
3.3 FAHRZEUGKLASSE, UPGRADE
Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch je nach Verfügbarkeit unter verschiedenen Fahrzeugklassen (z.B. “Business Green“, „Comfort XL“) wählen.
Die abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden.
Je nach Verfügbarkeit ist MUC-Shuttle ein Upgrade der Fahrzeugklasse ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer jederzeit möglich (z.B. „Business Green“ in eine höhere Fahrzeugklasse z.B. „Premium“).
3.4 BEFÖRDERUNGSSICHERHEIT, FOLGEN
- GEPÄCK, TIERE
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis umfasst die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken.
Übergepäck, Sperrgepäck, Waffen oder Tiere, die der Fahrgast mitnehmen möchte, müssen bei der Buchung angegeben werden. Der FDL kann die Beförderung von nicht gemeldeten Gepäckstücken, Waffen und/oder Tieren verweigern. Dies gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geeigneten und verschlossenen Transportbox untergebracht sind. Ein Verweigerungsrecht besteht jedoch nicht, wenn lokale gesetzliche Bestimmungen der Region, in der die Beförderung stattfindet, die Mitnahme vorschreiben.
Sollte der FDL dennoch die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren gestatten, können zusätzliche Gebühren anfallen. In diesem Fall wird die Vergütung für die Geschäftsbesorgung entsprechend angepasst und übersteigt den in der Buchungsbestätigung angegebenen Betrag.
- BEFÖRDERUNG VON KINDERN / MINDERJÄHRIGEN
Kinder: Der Nutzer muss im Fahrtwunsch die Anzahl und die benötigte Art der Rückhalteeinrichtung für Kinder angeben.
Minderjährige: Der FDL kann die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen ablehnen. Die Feststellung der Volljährigkeit oder Minderjährigkeit erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Region, in der die Beförderung durchgeführt wird.
- ANGABEN ZU FAHRGAST- UND GEPÄCKANZAHL
Die von MUC-Shuttle angegebene maximale Anzahl an Fahrgästen und Gepäckstücken für die jeweilige Fahrzeugklasse basiert auf Schätzungen Größe und Gewicht der Fahrgäste sowie des Gepäcks. Diese Angaben sind daher nicht verbindlich.
Der FDL kann die Beförderung von Personen oder Gepäck verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass die Platz- und Sicherheitsbedingungen dies nicht zulassen.
- BEFÖRDERUNGSVERHINDERUNG
Der FDL kann die Beförderung verweigern, wenn der Nutzer die zwingenden Anforderungen (Ziffer 3) im Fahrtwunsch entweder nicht oder nicht korrekt angegeben hat.
In diesem Fall hat die Unmöglichkeit der Beförderung keinen Einfluss auf die Vergütung, die MUC-Shuttle im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags für die konkrete Beförderung vom Nutzer erhält.
3.5 VERZÖGERUNGEN
Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreiks, extreme Wetterbedingungen oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse sind nur begrenzt kompensierbar. In solchen Fällen müssen Nutzer längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen akzeptieren.
3.6 STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN UND NICHT ANGETRETENE FAHRTEN
- STORNIERUNG
Bei Transferfahrten und Stundenbuchungen ist eine Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 12 Stunden liegen. Zwischen 12 und 6 Stunden ist der halbe Preis, unter 6 Stunden der volle Preis zu bezahlen. Eine wirksame Stornierung kann über die Stornierungsfunktion auf unserer Website, per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden.
- UMBUCHUNGEN
Umbuchungen werden grundsätzlich wie neue Buchungen behandelt. Die Bestimmungen für Stornierungen gelten ebenfalls für die ursprünglich gebuchte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von MUC-Shuttle für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann weiterhin bestehen.
- NICHT ANGETRETENE FAHRTEN OHNE ABSAGE, VERSPÄTUNGEN DES NUTZERS
Bei einer nicht angetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL, jedoch bleibt der Vergütungsanspruch von MUC-Shuttle gegenüber dem Nutzer bestehen.
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 10 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort erscheint.
Bei Abholungen an Flughäfen gilt eine Fahrt als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort erscheint (Bei Fernverkehrsbahnhöfen nach 30 Minuten).
Nicht angetretene Fahrten müssen vollständig vergütet werden, Wartezeitzuschläge fallen jedoch nicht an, es sei denn, der FDL und der Fahrgast haben sich telefonisch auf einen späteren Abholzeitpunkt geeinigt. In diesem Fall sind etwaige Wartezeitzuschläge gemäß Ziffer 4.2 zu begleichen. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunkts besteht grundsätzlich nicht.
Nicht angetretene Fahrten sind ebenfalls vollständig zu vergüten. Sollte der FDL und der Fahrgast sich telefonisch auf einen späteren Abholzeitpunkt verständigen, gelten die vereinbarten Regelungen zur Vergütung von Stundenbuchungen, wie unter Ziffer 3.1 beschrieben. Etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung sind gemäß Ziffer 4.2 zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunkts besteht grundsätzlich nicht.
- VERHALTEN IN DER LIMOUSINE
Für die Fahrdienstleistungen des FDL gelten folgende Verhaltensregeln für den Nutzer:
Während der Fahrt müssen alle Fahrgäste die jeweils geltenden Vorschriften für den Straßenverkehr einhalten, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anweisungen des FDL ist stets Folge zu leisten, da der FDL für die sichere Durchführung der Fahrt verantwortlich ist. Fahrgästen ist es daher untersagt, während der Fahrt die Türen zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen, Körperteile aus dem Fahrzeug herauszuhalten oder zu schreien. Möchten Fahrgäste im Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen bedienen, muss zuvor eine Einweisung durch den FDL erfolgen.
Rauchen ist in allen Fahrzeuge untersagt. Verstößt der Nutzer oder ein Fahrgast dagegen, ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten für die Fahrzeugreinigung sowie den dadurch entstehenden Nutzungsausfall zu übernehmen.
Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und konsumiert werden.
4. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von MUC-Shuttle angegeben.
Die Höhe setzt sich zusammen aus: Gewählte Fahrzeugklasse, Fahrstrecke, Abholzeitpunkt/Ort und voraussichtliche Verzögerung durch Verkehrsaufkommen.
Zugebuchte Sonderwünsche wie z.B. mehrsprachige Chauffeure, Zwischenstopps, Sperrgepäck, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Kindersitze etc. können den Preis erhöhen.
4.1 FAHRTÄNDERUNGEN
Nutzer und Fahrgast können die Fahrtmodalitäten auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages (soweit es der FDL ermöglicht), nach Fahrtantritt ändern.
Bei einer spontanen Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers oder Fahrgasts (z. B. durch Änderung der Strecke oder der Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu berechnet. Bei Stundenbuchungen wird dabei die angefangene halbe Stunde für die Rechnungsstellung zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass ab der ersten zusätzlichen Minute auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird.
Dies führt zu einer Erhöhung des Vergütungsanspruchs gegenüber dem Nutzer, da sich auch der Aufwendungsersatz von MUC-Shuttle für den Beförderungsvertrag entsprechend erhöht.
Verkürzt sich jedoch die gebuchte Distanz oder die Stundenanzahl, bleibt die ursprünglich vereinbarte Vergütung unverändert.
4.2 SONSTIGE ZUSCHLÄGE
- WARTEZEITEN BEI TRANSFERFAHRTEN
Bei Transferfahrten und Stundenbuchungen entstehen keine Zuschläge für Wartezeiten bis zu 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt an Flughäfen, bis zu 30 Minuten an Fernverkehrsbahnhöfen und bis zu 10 Minuten in allen anderen Fällen. Jede weitere Minute Wartezeit wird anteilig zum jeweiligen Stundenbuchungspreis der Fahrzeugklasse berechnet.
- ZUSÄTZLICHE KILOMETER BEI STUNDENBUCHUNGEN
Stundenbuchungen beinhalten die im Buchungsformular (oder telefonisch) angegebenen Inklusivkilometer. Überschreiten die gefahrenen Kilometer diese Menge, sind die zusätzlichen Kilometer extra zu bezahlen und richten sich nach dem Preis pro weiterem Kilometer, der für die jeweilige Fahrzeugklasse angegeben ist oder (telefonisch) mitgeteilt wurde.
4.3 ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND TRANSAKTIONSGEBÜHREN
Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte/PayPal online während der Buchung oder direkt beim Fahrer bezahlen. Anfallende Kartentransaktionsgebühren trägt MUC-Shuttle bzw. der FDL. Bei von uns vorher genehmigter „Zahlung auf Rechnung“ erfolgt die Überweisung direkt an MUC-Shuttle. Etwaige Transaktionsgebühren bei Bezahlung per Überweisung trägt der Nutzer.
4.4 MAHNUNGEN, FEHLGESCHLAGENE KARTENABBUCHUNGEN
Für jede Mahnung kann MUC-Shuttle eine angemessene Mahngebühr in Rechnung stellen.
Für nicht einlösbare Kartenabbuchungen berechnet MUC-Shuttle dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen/Kosten.
4.5 ÜBERMITTLUNG VON RECHNUNGEN, FÄLLIGKEIT
MUC-Shuttle stellt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch per E-Mail zu oder zum Download in das Benutzerkonto ein. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung auf Rechnung / per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.
4.6 GUTSCHEINE
Gutscheine sind einmalig und nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
5. HAFTUNG
MUC-Shuttle haftet für Schäden, die durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit von MUC-Shuttle oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Der FDL sowie alle von ihm eingesetzten Chauffeure sind jedoch weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von MUC-Shuttle im Hinblick auf die Beförderungsleistung. MUC-Shuttle verschafft dem Nutzer vielmehr einen direkten Beförderungsanspruch gegenüber dem FDL.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet MUC-Shuttle nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist MUC-Shuttle nur für vorhersehbare und typische Schäden verantwortlich. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
5.1 EXTERNE LINKS
MUC-Shuttle übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.
5.2 RICHTIGKEIT ÜBERMITTELTER INFORMATIONEN
MUC-Shuttle übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Buchungsbestätigungen.
5.3 FREISTELLUNG DURCH DEN NUTZER
Der Nutzer stellt MUC-Shuttle von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen MUC-Shuttle erhebt.
5.4 VERGESSENE/VERLORENE GEGENSTÄNDE
Für im Fahrzeug vergessene oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese AGB bilden die vollständige Vereinbarung zwischen MUC-Shuttle und dem Nutzer bezüglich des Leistungsgegenstands. Es bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen.
6.1 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG
Der Nutzer kann Forderungen von MUC-Shuttle nur dann aufrechnen oder zurückhalten, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MUC-Shuttle an Dritte abzutreten.
6.2 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz von MUC-Shuttle (Freising), wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Vertragssprache ist deutsch.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3 FREISTELLUNG DURCH DEN NUTZER
Der Nutzer stellt MUC-Shuttle von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen MUC-Shuttle erhebt.
6.4 ALTERNATIVE STREITBETEILIGUNG (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
6.5 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.